Hundeversicherung Pflicht?

Ist eine Hundeversicherung Pflicht?

Eine Hundehaftpflichtversicherung gehört nicht bundesweit zu den Pflichtversicherungen. Die Regelungen zum Versicherungsschutz für Hundehalter werden von den Ländern festgelegt. Es kommt also auf ihren Wohnort an, ob für Sie eine Hundehaftpflicht Pflicht ist oder nicht. Außerdem spielt die Rasse Ihres Hundes eine Rolle, denn Hunde, die in einem Bundesland haftpflichtversichert werden müssen, können in anderen Bundesländern von der Hundehaftpflicht-Pflicht befreit sein.

Dies gilt nicht nur für Kampfhunde, sondern kann auch unscheinbare Hunderassen betreffen. Am besten Sie informieren sich auf hundehaftpflicht-vergleich.org und finden ggf. eine günstige und passende Hundehaftpflicht für Sie bzw. Ihren Hund.

Wichtig: Wenn Sie in einem Bundesland leben mit einer Pflicht für eine Hundeversicherung und Sie vernachlässigen diese, kann je nach Umstand eine Strafe von bis zu 10.000 Euro auf Sie zukommen.

In welchen Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht keine Pflichtversicherung?

Mecklenburg Vorpommern ist das einzige Bundesland, in dem kein Hundehalter dazu verpflichtet ist, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, auch nicht für Kampfhunde. Das Bundesland stellt die absolute Ausnahme dar, denn in allen anderen Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht entweder für bestimmte oder alle Hunderassen Pflicht.

In welchen Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht?

Es gibt ein paar Bundesländer, in denen eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich für alle Hunderassen vorgeschrieben ist. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um einen Dackel, einen Schäferhund, einen Rottweiler oder einen Bullterrier handelt. Die genauen Bedingungen der gesetzlich vorgeschriebenen Hundehaftpflichtversicherung sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Hundehaftpflicht in Berlin

Seit dem 01.01.2011 ist in Berlin eine Hundehaftpflicht für alle Hunderassen Pflicht. Eine Besonderheit der Berliner Gesetzgebung ist die Maulkorbpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Darüber hinaus muss jeder Hund gechipt sein. Die Deckungssumme muss mindestens eine Million Euro betragen und im Rahmen einer 2-fach-Maximierung zur Verfügung stehen. Eine weitere Besonderheit des Berliner Hundehaltergesetzes ist, dass es seit dem 10. Oktober 2004 verboten ist, Hunde der Rassen Staffordshire Bullterrier und Dogue de Bordeaux überhaupt zu halten.

Hundehaftpflicht in Hamburg

In Hamburg wurde die generelle Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung am 01.01.2007 eingeführt. Sie gilt ausnahmslos für Hunde aller Rassen. Die Deckungssumme der Hundehaftpflicht muss mindestens eine Million Euro betragen.

Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Das Land Niedersachsen hat die Hundehaftpflicht-Pflicht am 01.07.2011 eingeführt. Vorher gab es verschiedene Versuche, die Versicherungspflicht an eine Rasseliste zu binden, sodass nur als gefährlich geltende Hunde hätten versichert werden müssen. Da im Streit um die Rasselisten keine Einigung erzielt werden konnte, führte man die allgemeine Hundeversicherungspflicht ein. In Niedersachsen müssen Personenschäden mit mindestens 500.000 Euro, sonstige Schäden mit mindestens 250.000 Euro versichert sein.

Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt ist eine Haftpflichtversicherung für alle neu angeschafften oder nach dem 01.03.2009 geborenen Hunde Pflicht. Personen- und Sachschäden müssen mit mindestens 1 Million Euro versichert sein, Vermögensschäden mit mindestens 50.000 Euro. Das Hundehaltungsgesetz sieht außerdem vor, dass alle Hunde gechipt oder anderweitig unveränderlich gekennzeichnet werden müssen. Als gefährlich eingestufte Hunde müssen einen Wesenstest bestehen, ebenso der Hundehalter. Die Haltung eines gefährlichen Hundes ist in Sachsen-Anhalt nur erlaubt, wenn der Halter hinreichende Sachkenntnisse vorweisen kann und einen persönlichen Eignungstest besteht.

Hundehaftpflicht in Thüringen

Seit dem 01.09.2011 ist eine Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hundehalter Pflicht. Die minimale Deckungshöhe für Personenschäden beträgt 500.000 Euro und 250.000 Euro für andere Schäden. Für gefährliche Hunde gelten besondere Regeln. Als gefährlich geltende Hunde gelten bestimmte Arten und deren Mischlinge. Hund und Halter müssen sich verschiedenen Tests unterziehen, deren Bestehen die Grundvoraussetzung für eine Halteerlaubnis ist. Außerdem muss der Halter nachweisen, dass er einen Hund einer solchen Rasse zwingend benötigt und er ihn nicht durch einen Hund ersetzen kann, dessen Rasse nicht als gefährlich gilt.

In welchen Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht nach Rasseliste Pflicht?

Die meisten Bundesländer führen sogenannte Rasselisten. Hunde, die auf einer dieser Listen stehen, müssen unter bestimmten Bedingungen gehalten und versichert werden. In manchen Ländern ist es möglich, als gefährlich eingestufte Hunde mittels Wesenstest als ungefährlich einstufen zu lassen, und dadurch die Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung zu umgehen. Diese Regelungen sind aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ebenso unterschiedlich ist die Einstufung nach Grad der Gefährlichkeit. In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg gelten mehrstufige Rasselisten. Hunde der Kategorie 1 werden als gefährlich eingestuft. Bei Hunden der Kategorie 2 wird allgemein Gefährlichkeit angenommen, jedoch kann diese in den meisten Ländern mit einem Wesenstest widerlegt werden. Bundesländer wie Hessen oder Rheinland-Pfalz haben jeweils nur eine Rasseliste mit als gefährlich eingestuften Hunden.

Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird zwischen Kampfhunden und ungefährlichen Hunden unterschieden. Eine Haftpflichtversicherung ist für alle gefährlichen Hunde Pflicht. Die Regelung kann aber im Einzelfall auch auf auffällige Hunde anderer Rassen angewandt werden. Eine Mindestdeckungshöhe gibt es in Baden-Württemberg nicht. Die Gemeinden Baden-Württembergs können selbstständig über die genauen Versicherungs- und Haltungsbedingungen für Kampfhunde entscheiden. In manchen Gemeinden müssen Kampfhunde zum Beispiel einen Maulkorb tragen, in anderen wiederum nicht.

Hundehaftpflicht in Bayern

Neben Baden-Württemberg ist Bayern das einzige Bundesland, welches den Begriff Kampfhund verwendet. In Bayern unterscheidet man zwischen Kampfhunden und anderen gefährlichen Hunderassen. Auf den Bayrischen Listen stehen mehr Hunderassen als in jedem anderen Bundesland. Die Gemeinden haben die Entscheidungsgewalt über Haltebedingungen, wie zum Beispiel Maulkorbpflicht. Die Mindestversicherungssumme beträgt in Bayern eine Million Euro für Personenschäden. Für Sachschäden wird eine Deckungshöhe von mindestens 250.000 Euro zwar nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen.

Hundehaftpflicht in Brandenburg

Im Jahr 2000 hat Brandenburg die Pflichtversicherung für Hunde nach Rasseliste eingeführt. In Brandenburg wird zwischen Hunderassen und Gruppen, die als gefährlich gelten und welchen, für die eine Gefährlichkeitsvermutung gilt, unterschieden. Als gefährlich eingestufte Rassen müssen zwingend haftpflichtversichert werden. Hunde der anderen Kategorie ebenfalls, jedoch gibt es die Möglichkeit, die Ungefährlichkeit des individuellen Hundes mittels Wesenstest bestätigen zu lassen. Außerdem müssen so genannte 40/20-Hunde, also Hunde mit eine Widerristhöhe ab 40 cm oder einem Gewicht ab 20 kg, der zuständigen Ordnungsbehörde angezeigt werden. Halter solcher Hunde müssen einen Zuverlässigkeitsnachweis erbringen. Jede Gemeinde kann in Brandenburg eigene Halteregeln für gefährliche Hunde bestimmen.

Hundehaftpflicht in Bremen

In Bremen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für Halter gefährlicher Hunde Pflicht. Die Liste gefährlicher Hunde ist in Bremen relativ kurz. Als gefährliche Hunde gelten sowohl die aufgelisteten Hunderassen, als auch deren Mischlinge.

Hundehaftpflicht in Hessen

Auch in Hessen gilt die Hundehaftpflicht-Pflicht für gefährliche Hunde. Die Versicherungssumme muss pauschal mindestens 500.000 Euro betragen. Eine Hundehaftpflicht muss für die aufgelisteten Hunderassen, sowie für Mischlinge derer, abgeschlossen werden.

Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

Seit dem 18. Dezember 2002 müssen gefährliche Hunde und Hunde mit Gefährlichkeitsvermutung haftpflichtversichert werden. Es gibt spezielle Regeln für die Haltung gefährlicher Hunde. Gleiches gilt für 40/20-Hunde. Hunde, die mindestens 20 kg wiegen oder eine Widerristhöhe von 40 cm überschreiten, müssen gesondert angemeldet und mit einem Transponder versehen werden. Die Mindestversicherungssummen betragen 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.

Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es eine Hundehaftpflicht-Pflicht für gefährliche Hunde. Darüber hinaus müssen auch Hunde anderer Rassen haftpflichtversichert werden, sofern die einzelnen Hunde von den Behörden als gefährlich eingestuft worden sind. Über genaue Halteregeln entscheiden die Gemeinden selbst. Die Hundehaftpflichtversicherung muss in Rheinland-Pfalz mit mindestens einer halben Million Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden haften.

Hundehaftpflicht im Saarland

Auch im Saarland müssen gefährliche Hunde, deren Mischlinge und Hunde, die von den Behörden als gefährlich eingestuft wurden, haftpflichtversichert werden. Die Deckungssumme der Hundehaftpflicht muss im Saarland mindestens eine Million Euro für Personenschäden und eine halbe Million Euro für sonstige Schäden betragen.

Hundehaftpflicht in Sachsen

In Sachsen gilt die Hundehaftpflicht-Pflicht für gefährliche Hunde und deren Mischlinge. Außerdem können die Behörden einzelne Hunde als gefährlich einstufen. Diese müssen ebenfalls haftpflichtversichert werden. Spezielle Haltebedingungen für solche Hunde können von den Gemeinden regional festgelegt werden. In Sachsen muss die vorgeschriebene Hundehaftpflicht mit mindestens einer Million Euro für Personenschäden und 250.000 für Sachschäden haften.

Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein debattiert derzeit die Abschaffung der Pflicht zur Haftpflichtversicherung nach Rasseliste. Aktuell müssen gefährliche Hunde, deren Mischlinge und individuell als gefährlich eingestufte Hunde haftpflichtversichert werden. Die Versicherungssumme muss mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für andere Schäden betragen.

Weitere Informationen zum Thema Hundehaftpflicht in den einzelnen Bundesländern finden Interessenten auch hier.

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